Preise:
Stand: 1.01.2009

Pflegestufe

Art der Unterbringung

Tage pro Monat

Tage

Heimkosten

Zuschuss Pflegekasse

Ihre Rente

 

Sind Ihre Heimkosten gedeckt?

Sollte das eigene Vermögen unter 2.400,00 € liegen und das Heimentgelt nicht durch Zuschuss Pflegekasse, eigenen Renten und Zuschuss Pflegewohngeld bezahlt werden können, kann ein Sozialhilfezuschuss durch die Stadt ausgezahlt werden. Die Stadt kommt also für die nicht gedeckten Restkosten auf. Außerdem wird dann mtl. ein Barbetrag zur freien Verfügung des Bewohners (Taschengeld) ausgezahlt.

Nahe Angehörige (Kinder, Ehepartner) werden von der Stadt (Kostenträger) dann allerdings anschließend zur Offenlegung des eigenen Vermögens aufgefordert, um für die Heimkosten zum Teil mit aufzukommen.

Pflegewohngeldzuschuss Sollte das eigene Vermögen unter 10.000,00 € und das Heimentgelt nicht durch Zuschuss Pflegekasse und eigene Renten bezahlt werden können, kann noch ein Pflegewohngeldzuschuss durch die Stadt ausgezahlt werden bis zur Höchstgrenze: bei Einzelzimmern 318,00 €

Die Bewohnerverwaltung des Altenheimes ist bei der Antragstellung behilflich und berät Sie gerne!
Telefon •
0202 - 46 65 00
E-mail •